Risikofaktor Pensionszusage – Versorgung von GGF – Ablösung bzw. Auslagerung von Pensionszusagen

Spezialthema !

Risikofaktor Pensionszusage – Versorgung von GGF – Ablösung bzw. Auslagerung von Pensionszusagen

Als wichtige Herausforderungen ergeben sich:

  • Finanzierungsrisiko
  • Bilanz- und Kreditrisiko
  • Risiken beim Verkauf des Unternehmens
  • Insolvenzrisiko / Insolvenzrechtliche Sicherung
  • steuerrechtliche Risiken

Finanzierungsrisiko

Die Finanzierung vieler Pensionszusagen weist erhebliche Deckungslücken auf. Gründe dafür sind 1. einen niedrige Verzinsung der Rückdeckungsversicherung (RDV) 2. negative Entwicklung von Investmentanlagen 3. die steigende Lebenserwartung

Deshalb gibt es z. B. erhebliche Lücken zwischen dem Rückkaufswert einer RDV und der erforderlichen Einmalprämie an einen Versicherer zur versicherungsförmig garantierten Übernahme der Pensionsverpflichtung

Finanzierungslücke:

Finanzierungslücken

Bilanz- und Kreditrisiko

Basel II fordert eine angemessene Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute. das hat nun auch Auswirkungen auf die Unternehmen, da Eigenkapitalforderungen der Banken stärker als bisher vom eingegangenen Kreditrisiko abhängig gemacht werden.

Pensionsrückstellungen werden dabei als Fremdkapital mit ihrem realistischen Wert berücksichtigt. Dies führt zu verschlechterten Kreditkonditionen aufgrund des schlechteren Ratings infolge des erhöhten Kreditrisikos.

Durch Auslagerungen von Pensionszusagen verbessert. Damit lässt sich das Kreditrisiko mindern.

Risiken beim Verkauf des Unternehmens

Nur wenige Käufer eines Unternehmens sind verständlicherweise bereit, ungewisse Verbindlichkeiten zu übernehmen. Die Finanzierungsbelastung einer PZ ist ungewiss, da sie von unvorhersehbaren biometrischen (z. B. Langlebigkeit) Risiken abhängt.

Außerdem reduziert der Ausweis von Pensionsverpflichtungen in der Bilanz den Verkaufswert.

Der bisherige Inhaber möchte deshalb vor Verkauf eine Ablösung / Ausgliederung der Pensionsverpflichtungen vornehmen..  Nur so kann er einen Käufer finden und einen angemessenen Kaufpreis erzielen.

Insolvenzrisiko / Insolvenzrechtliche Sicherung

Versorgungsleistungen werden durch den PSVaG nur abgesichert, wenn der Versorgungsberechtigte in den Regelungsbereich des (BetrAVG) fällt. GGF, die arbeitsrechtlich beherrschend sind, gehören nicht zum sicherungspflichtigen Personenkreis. Wussten Sie das?

Deshalb werden die Rückdeckungsanlagen meist an den GGF verpfändet. Hierbei muss streng darauf geachtet werden, dass alle rechtlichen Voraussetzungen  für eine wirksame Verpfändung erfüllt sind:

  • Abschluss einer Verpfändungsvereinbarung
  • genaue Bezeichnung des Pfandgutes
  • Anzeige der Verpfändung an den Schuldner mit gesonderter Erklärung
  • wirksamer Gesellschafterbeschluss zur Pfandrechtsbestellung

Daraus ergibt sich z. B., dass bewusst oder unbewusst durch eine Unterbewertung der PZ mit dem steuerlichen Teilwert eine Überschuldung des Unternehmens verschleiert worden sein kann. Doch durch Umstellung auf eine Marktnahe Bewertung der PZ nach den Vorschriften des BilMoG können sich Überraschungen mit ggf. insolvenzrechtlichen Folgen ergeben.

steuerrechtliche Risiken

Auflagen durch Gesetz, Rechtsprechung und Finanzverwaltungen zur Anerkennung von PZ (Bilanz – und körperschaftssteuerlich) z. B.

  • klare schriftliche Erteilung unabhängig von künftigen, gewinnabhängigen Bezügen
  • keine schädlichen Vorbehalte (Abfindungen)
  • keine Überversorgung
  • wirksamer Anstellungsvertrag
  • Vorabvereinbarungen / Nachzahlungsverbot
  • Einhaltung einer Probezeit
  • Erdienbarkeit
  • Ernsthaftigkeit
  • Finanzierbarkeit
  • Angemessenheit
  • Berechnung von unverfallbaren Ansprüchen

sind fast unüberschaubar geworden und bergen die erhebliche Gefahr in sich, dass Auflagen übersehen werden und somit die steuerliche Anerkennung von PZ gefährdet ist, was erhebliche steuerliche Folgen haben kann.

LÖSUNGSANSÄTZE

Die aufgezeigten Risiken sind allerdings beherrschbar . Je nach individueller Risikosituation und Lage des Unternehmens ergeben sich folgende Ansätze:

1. alternative, höher rentierliche Rückdeckung durch Stilllegung und/oder Verkauf der bestehenden RDV

2. Auslagerung der PZ auf einen Pensionsfonds (Past Service)

3. Umgestaltung des Future Service der PZ in einen beitragsorientierte Leistungszusage

4. Übertragung des Future Service der PZ  auf eine Unterstützungskasse

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Dabei können Sie auf die Hilfe von oberster Stelle rechnen. Ein Gutachten, dass allen Anforderungen standhält.

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  • Gutachten zur Auslagerung von Pensionszusagen mit Analyse und rechtlicher Würdigung
  • Erstellung aller vertraglichen Vereinbarungen und Beschlüsse zur Umsetzung der Auslagerung einer PZ usw.
  • fachliche und org. Begleitung des gesamten Auslagerungsprozesses und Betreuung bei nachträglichen Fragestellungen
  • Entwicklung geeigneter Produktkonzepte unter Berücksichtigung besonders ausgewählter und u. institutionell strukturierter Sachwertanlagen
  • Rechtssicherheit durch Expertise der handelnden Personen und Institutionen
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  • Bestandsaufnahme und Analyse des Ist – Zustandes, Definition der Zielsetzungen, Erörterung der Alternativen und Verabschiedung der Strategie für die Zukunft
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