Wir holen Ihnen erhebliche Vermögensschäden aus Kreditverträgen zurück

Wir holen Ihnen erhebliche Vermögensschäden aus Kreditverträgen zurück!

Anknüpfend an meinen vorherigen Artikel möchte ich das hier weiterführen – es kommt noch besser, denn das Problem ist viel tiefgreifender.

Beispiel:

Sie haben in 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 oder 2014 einen Darlehensvertrag für Ihr Eigenheim (oder Auto, sonstige Privatdarlehen usw.) abgeschlossen

Was können wir für Sie tun?

  • 1. Wir holen Ihnen evtl. erhobene Bearbeitungsgebühren zurück (in über 80% der Fälle war    das so)
  • 2. Wir klagen für Sie auf Rückabwicklung und Zinsentschädigung (Zinsdifferenz zum EURIBOR)

Vorteile / Folgen:

  • Sie bekommen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung einen besseren Vertrag mit niedrigeren Zinsen (Bonität vorausgesetzt)
  • Sie bekommen viel Geld zurück ( Bearbeitungsgebühren und viel zu viel gezahlte Zinsen )

Dadurch haben Sie sofort Eigenkapital und können eine günstige Anschlussfinanzierung starten. Das lohnt sich.

Das geht oftmals in die Tausende.

Was müssen Sie jetzt tun. Rufen Sie mich sofort an, denn am 31.12.2014 verjähren alle in 2004 geschlossenen Verträge taggenau. Ab dem 01.01.2015 können wir nur noch für Verträge 3 Jahre rückwirkend tätig werden.

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