…haben Sie in 2012, 2013 oder 2014 eine Lebens- und/ oder Rentenversicherung gekündigt,
dann können Sie diese von mir nochmals nachberechnen lassen.
Die Erfahrung zeigt – es lohnt sich!
Ich benötige folgende Angaben:
- Versicherer
- Versicherungsart (fondsgebunden oder klassisch z. B.)
- Versicherungsnummer / Vertragsnummer
- Beginn und geplanter Ablauf
- Kündigungstermin
- Zahlungsweise
- Beitrag
- Dynamik
- Rückkaufswert
- Ihre persönlichen Angaben mit Name und Vorname, Anschrift
Ein Beispiel aus dem eigenen Kundenbestand:
Der Kunde erhielt den Vertrag nach der Kündigung mit ca. 3500€ ausbezahlt.
Wir konnten eine Nachzahlung von 1000€ erwirken.
Sie sehen, es lohnt sich. Pauschalaussagen können hierbei allerdings keine getroffen werden weder zur Höhe einer Nachzahlung noch zur Bearbeitungszeit.
Diese kann sich mehrere Monat hinziehen. Auch gibt es Gesellschaften, die sich gerichtlich dagegen wehren obwohl die Rechtslage eindeutig ist.
Ihre Vorteile:
- Nachberechnung durch Versicherungsmathematiker
- Abwicklung durch Fachanwälte
- Laufende Überprüfung innerhalb der gesamten Verjährungsfrist
- Keine Rechtschutzversicherung notwendig
- Fair und transparent
Erfolgsorientierte Vergütung = Alle entstehenden Vorabkosten werden übernommen und nur im Erfolgsfall wird der Erlös geteilt! Keine Nachzahlung – keine Kosten!