Kategorie-Archiv: Verbraucherinfos

Warum es so absolut Sinn macht in OneCoin zu investieren

Nun zum einen stehen wir hier noch ganz am Anfang der Entwicklung, anders als bei Bitcoin.

Da ist ein großer Teil des Weges bereits gegangen. ABER, dadurch ist die Akzeptanz weltweit extrem gestiegen. Einige Fehler, die Bitcoin noch machte, wurden bei Onecoin eliminiert.

OneCoin ist jetzt bereits die Nummer 2 weltweit bei den Kryptischen Währungen.

Ganz grob zur Erklärung, eine Kryptische Währung ist eine im Internet über Rechenvorgänge geschaffene Währung, die aber nicht unendlich vermehrbar ist (also die max. Menge an Coins steht fest) und deswegen im Wert steigt.

Damit ist OneCoin eine Währung, die nicht von Banken manipulierbar und werthaltig ist. Ein sinnvolles Investment also! Die Gründerin ist eine Bulgarin, eine absolute Finanz – und Wirtschaftsexpertin, Dr. Ruja Ignatova

Es wird im Laufe der Zeit immer schwieriger und langwieriger die begrenzte Anzahl an Coins herzustellen.

Man kann mit OneCoin bezahlen, sie ist in jede wichtige Währung der Welt tauschbar, überall und zu jeder Zeit und es wird eine Mastercard geben mit der man dann auch im Laden bezahlen kann.

Lesen Sie hier mehr, schauen Sie die Videos an und bilden Sie sich eine eigene Meinung!

 

abgelaufene und gekündigte Kreditverträge und Lebens-u. Rentenversicherungen

…hatten auch Sie jemals so etwas?

In abgelaufenen oder gekündigten Immobiliendarlehen und in Lebens – und Rentenversicherungen schlummert bares Geld.

Setzen Sie sich bitte schnellstens mit mir in Verbindung. Wir holen IHNEN GELD aus diesen Verträgen.

Das geht zwar nicht in kurzer Zeit, aber je schneller Sie jetzt reagieren desto schneller können wir Ihnen auch etwas nach – bzw. auszahlen.

Auf die Grundlagen und Gesetzestexte auf die wir hier zurückgreifen möchte ich an dieser Stelle nicht detaillierter eingehen, da dies ausführlich bereits beschrieben wurde.

Nur zwei Beispiele aus unserer Praxis:

1. Ein Kunde hatte ein Immobiliendarlehen über 300.000€ das längst erledigt war. Die Restsumme wurde anschlussfinanzier

Wir konnten über einen Vergleich mit seiner damaligen finanzierenden Bank einen Betrag von 9.000€ zurückholen, den wir an ihn überweisen konnten.

2. Ein anderer Kunde konnte eine Nachzahlung aus einer bereits vor 18 Jahren gekündigten Lebensversicherung von über 3000€ erzielen.

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Hier noch einmal die Vorteile für unsere Kunden:

  • Abwicklung über dt. Verein
  • einzigartige Vorgehensweise am deutschen Markt, so wie wir für unsere Kunden arbeiten tut das keiner
  • Ziel ist die komplette Rückabwicklung der Verträge, egal wie alt diese sind um mind. einen Vergleich zu erzielen
  • kein Kostenrisiko für den Kunden, da Abtretung
  • daher auch keine Rechtschutzversicherung notwendig
  • 30% für den Kunden
  • 10% der Summe wird bestimmungsgerecht gespendet für ein Gesundheitszentrum bei Berlin, welches vom Verein aufgebaut wird
  • der Rest ist für Verwaltung, Bearbeitung, Prozesskostenrisiko und Außendienst
  • der Kunde braucht in der Regel nur die Gesellschaft und die Vertragsnummer zu wissen (gerade bei älteren Verträgen ist das wichtig)
  • geringer Aufwand
  • Zeitspanne der Bearbeitung, sehr unterschiedlich, je nach Gesellschaft zwischen 7 Monaten und 1,5 Jahren haben wir alles schon erlebt+++ ABER ES LOHNT SICH +++Ich habe den Anwalt und die Kanzlei die dahinter steht selbst kennengelernt.

Geld zurück aus bereits gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen

…haben Sie in 2012, 2013 oder 2014 eine Lebens- und/ oder Rentenversicherung gekündigt,

dann können Sie diese von mir nochmals nachberechnen lassen.

Die Erfahrung zeigt – es lohnt sich!

Ich benötige folgende Angaben:

  • Versicherer
  • Versicherungsart (fondsgebunden oder klassisch z. B.)
  • Versicherungsnummer / Vertragsnummer
  • Beginn und geplanter Ablauf
  • Kündigungstermin
  • Zahlungsweise
  • Beitrag
  • Dynamik
  • Rückkaufswert
  • Ihre persönlichen Angaben mit Name und Vorname, Anschrift

Ein Beispiel aus dem eigenen Kundenbestand:

Der Kunde erhielt den Vertrag nach der Kündigung mit ca. 3500€ ausbezahlt.

Wir konnten eine Nachzahlung von 1000€ erwirken.

Sie sehen, es lohnt sich. Pauschalaussagen können hierbei allerdings keine getroffen werden weder zur Höhe einer Nachzahlung noch zur Bearbeitungszeit.

Diese kann sich mehrere Monat hinziehen. Auch gibt es Gesellschaften, die sich gerichtlich dagegen wehren obwohl die Rechtslage eindeutig ist.

Ihre Vorteile:

  • Nachberechnung durch Versicherungsmathematiker
  • Abwicklung durch Fachanwälte
  • Laufende Überprüfung innerhalb der gesamten Verjährungsfrist
  • Keine Rechtschutzversicherung notwendig
  • Fair und transparent

Erfolgsorientierte Vergütung = Alle entstehenden Vorabkosten werden übernommen und nur im Erfolgsfall wird der Erlös geteilt! Keine Nachzahlung – keine Kosten!

Machen Sie Ihr „Altpapier“ zu Geld! Jetzt Geld aus abgelaufenen privaten Krediten und Lebens- und Rentenversicherungen zurück holen!

Ja, Sie haben richtig gehört – es geht um Verträge, die Sie schon längst abgehakt haben. Wir nicht. Wir kämpfen für Sie weiter.

Es geht um abgelaufene private Kredite, also solche, die längst getilgt wurden, aber auch umgeschuldete Kredite, woraus sich dann ein neuer ergeben hat fallen darunter.

Beispiele:

  • Immobiliendarlehen
  • Konsumentenkredite
  • Autokredite
  • sonstige Privatdarlehen

Zudem besteht außerdem die Möglichkeit viel Geld zu sparen bei bestehenden Finanzierungen. ABER, hierbei kommt es auf die jetzige Situation des oder der Betroffenen an. das bedarf einer genauen Überprüfung. hat sich die Lage verschlechtert, dann raten wir davon ab.

ABER, stellen Sie sich vor:

  • Sie haben 2003 ein Immobiliendarlehen über 300.000€ abgeschlossen mit 20 Jahren Zinsbindung, Sie würden gern auf eine deutlich günstigeren Zinssatz wechseln, ABER, dass können Sie nicht, weil Sie dann Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssten
  • zudem ist es dann bei derselben Bank schwierig, sagen wir mal

Wenn es jetzt eine Möglichkeit gäbe, dass Sie eine DEUTLICH NIEDRIGERE RATE zahlen und zudem KEINE VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG ZAHLEN, vorausgesetzt Ihre finanzielle Situation ist mindestens noch so gut, wie bei Antragstellung, würden Sie das machen?

  • JETZT RAUS AUS TEUREN FINANZIERUNGEN
  • KEINE VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG ZAHLEN
  • NEUE, GÜNSTIGERE FINANZIERUNG, (WIRD VON UNS VORGEPRÜFT)
  • MEHR FINANZIELLEN FREIRAUM

Auch aus längst gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen  holen wir für Sie evtl. noch Geld zurück. Lassen Sie uns auf jeden Fall alles prüfen!

Ich gehe noch einen Schritt weiter, auch bei bestehenden Lebens – und Rentenversicherungen kann es sinnvoll sein diese zu verkaufen. Das bedarf allerdings einer genauen Überprüfung.

Es kommt hierbei darauf an, ob und in welchem Umfang evtl. Zusatzleistungen enthalten sind, die dann verloren gehen würden.

Es geht im Durchschnitt bei meinen Kunden um 2.000 – 10.000, je nach Anzahl und Umfang der Verträge. Aber auch deutlich größere Rückzahlungen können z. B. bei Immobilienkrediten entstehen.

Holen Sie sich jetzt viel Geld aus Kreditverträgen zurück!

…und dabei geht es unter Umständen um mehrere hundert oder gar tausende von EUROS für Sie. Wir prüfen für Sie. Lesen Sie weiter unten dazu den Sachverhalt! Um was geht es eigentlich.

Vorteile, die Sie bei uns haben:

  • kein Kostenrisiko, Sie gehen nie in Vorleistung, es entstehen keine Kosten
  • umfassende Prüfung (eben nicht NUR die unzulässigen Bearbeitungsgebühren werden geprüft, sondern auch gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen, zu viel gezahlte Zinsen, Widerrufsbelehrungen usw.)
  • Spezialanwalt prüft die Erfolgsaussichten vorab
  • es wird nicht in laufende Finanzierung eingegriffen, es sei denn Sie wünschen das (gerade bei Immobiliendarlehen prüfen wir nur abgelaufene / umgeschuldete Darlehen)
  • einfache Abwicklung, nur Darlehensnummer und Abtretungserklärung
  • bei vorhandener Rechtschutzversicherung können Sie Ihren Anteil, der im Erfolgsfall ausgezahlt wird, noch deutlich erhöhen
  • es geht dabei um jede Art von privaten Krediten, z. B. Immobilien, Auto, sonstige private Kredite
  • das beste ist bis 30 Jahre zurück wird teilweise geprüft, heißt auch ältere, abgelaufene Verträge fallen hier rein

RUFEN SIE MICH BITTE AN UND WIR FINDEN EINEN WEG!

Was können Sie für sich oder Ihre Freunde und Kunden tun …
Grundsätzlich gibt das Bürgerliche Gesetzbuch einem Kunden das Recht, seinen Vertrag innerhalb einer Frist zu widerrufen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann der Kunde den Vertrag auch Jahre später noch widerrufen. Bei einer wirksamen Widerrufsbelehrung hat der Vertragspartner unter anderem
 
„über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren”,
so der BGH in seinem Urteil BGH XI ZR 33/08. Im Urteilsfall blieb der Fristbeginn jedoch unklar. Deshalb hält der BGH die Widerrufsbelehrung für unwirksam.

Die unwirksame Widerrufsbelehrung lautete im Urteilsfall auszugsweise so:
 
“Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde.”

Diese Formulierung ist laut BGH irreführend. Der Grund:
 
“Diese Widerrufsbelehrung stellt nicht eindeutig fest, dass es sich um die Vertragserklärung des Kunden handeln muss.“
Genau das sieht das Gesetz aber vor. Stattdessen wird beim Kunden das Missverständnis geweckt, die Widerrufsfrist beginne schon einen Tag nach Erhalt des Vertragsangebots.

Die Folgen des BGH-Urteils sind für Kunden höchst erfreulich. Wer eine ähnlich missverständliche Formulierung in seiner Widerrufsbelehrung entdeckt, kann seinen Vertrag auch Jahre später noch widerrufen.

Nach einem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt. 

Seit dem 03.11.2002 kommt es auch nicht mehr darauf an, ob der Kredit in einer Haustürsituation abgeschlossen wurde, denn seit diesem Zeitpunkt räumt § 495 BGB jedem Verbraucher ein Widerrufsrecht von 2 Wochen auch für den Fall ein. Die Widerrufsfrist beginnt allerdings nur zu laufen, wenn die Widerrufsbelehrung richtig ist und das ist oft nicht der Fall.

Widerrufs­recht seit 2002

Recht­licher Hintergrund: Seit November 2002 steht Verbrauchern auch bei Abschluss von Immobilien­kredit­verträgen immer ein Widerrufs­recht zu. Die Banken müssen über das Widerrufs­recht und vor allem den Beginn der Widerrufs­frist richtig und verständlich informieren. Das klingt einfach, ist es aber ganz und gar nicht. Die recht­lichen Zusammenhänge sind kompliziert.

Auch Ministerium machte Fehler

Eigentlich gab es für die Banken einen ganz einfachen Ausweg: Sie mussten nur den Muster­text des Justiz­ministeriums abschreiben. Die Belehrung galt dann stets als korrekt. Doch das wussten die Banken damals nicht. Der Bundes­gerichts­hof als höchstes deutsches Zivilge­richt schaffte erst viele Jahre später Klarheit. Umge­kehrt war früh klar: Der Muster­text aus dem Ministerium ist selbst fehler­haft. Die meisten Banken und Sparkassen entschieden deshalb: Wir erarbeiten selbst eine eigene Widerrufs­belehrung. Doch das ging oft gründlich schief. Die Gericht urteilten sehr streng und bean­standeten eine Widerrufs­belehrung nach der anderen.

Tausende Verträge geprüft

Wie viele und welche Widerrufs­belehrungen fehler­haft sind, ist noch nicht genau abzu­sehen. Die Verbraucherzentralen haben inzwischen fast 10 000 Widerrufs­belehrungen zu Baukrediten geprüft. 80 Prozent davon waren fehler­haft und damit unwirk­sam. Verschiedene Rechts­anwälte berichten von noch höheren Fehler­quoten bei den von ihnen geprüften Verträgen.

Gewinn durch Widerruf

Für betroffene Kreditnehmer erfreuliche Folge einer fehler­haften Widerrufs­belehrung: Sie können ihren Vertrag ewig widerrufen. Selbst nach Umschuldung, Tilgung oder sons­tiger Abwick­lung ist der Widerruf in der Regel noch möglich. Er bringt Betroffenen fast immer viele Tausend Euro; gar nicht selten sind 30 000 Euro oder sogar noch mehr drin. Haupt­grund: Die Zinsen jetzt sind viel nied­riger als in den vergangenen Jahren. Beispiel: Wer jetzt noch 100 000 Euro Rest­schuld und eigentlich noch fünf Jahre Zins­bindung hat und monatlich 800 Euro zahlt, hat nach weiteren fünf Jahren genau 9 235,46 Euro weniger Rest­schuld, wenn er den Vertrag jetzt widerruft und ab sofort 2,5 statt 4,5 Prozent Zinsen zahlt.

Erstattung der Vorfälligkeits­entschädigung

Wer seinen Kredit etwa wegen des Verkaufs von Haus oder Wohnung gekündigt hat, musste oder muss noch eine Vorfälligkeits­entschädigung zahlen. Sie soll der Bank den Verlust der bis zum Ende der Zins­bindungs­frist fälligen Zinsen ausgleichen. Die Höhe der Vorfälligkeits­entschädigung hängt vor allem vom Unterschied zwischen vereinbartem und aktuell üblichem Zins­satz sowie der verbleibenden Dauer der Zins­bindung ab. Für in den vergangenen Jahren abge­schlossene und zu Juni 2014 gekündigte typische 200 000 Euro-Baukredite errechnete Finanztest Vorfälligkeits­entschädigungen von bis zu fast 40 000 Euro. Die Vorfälligkeits­entschädigung fällt weg, wenn Kreditnehmer ihren Vertrag wirk­sam widerrufen. Ist die Vorfälligkeits­entschädigung bereits gezahlt, hat die Bank den Betrag zu erstatten.

Zusatz­chance Rück­abwick­lung

Zusätzlich stehen Kreditnehmern nach Widerruf des Vertrags über die Ersparnis von Zinsen oder Vorfälligkeits­entschädigung hinaus noch Tausende von Euro zu. Der Vertrag ist dann nämlich rück­abzuwickeln. Im Special erklärt Finanztest, wie Kunden auf diese Weise einen ordentlichen Batzen Geld zurück­bekommen. Bei einem von Finanztest durch­gerechneten Fall machte das nach 10 Jahren Lauf­zeit fast 10 Prozent der Kreditsumme aus.

Rechtsschutzversicherungen

Rechts­schutz­versicherungen müssen Streitig­keiten um den Widerruf von Kredit­verträgen auch dann bezahlen, wenn der Versicherungs­vertrag erst nach dem Kredit­vertrag abge­schlossen wurde. Laut Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 24.04.2013, Aktenzeichen: IV ZR 23/12, kommt es darauf an, wann die Bank sich weigert, den Widerruf zu akzeptieren. Zu diesem Zeit­punkt muss der Rechts­schutz­versicherungs­vertrag geschlossen sein.
Kreditbearbeitungsgebühren
Die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Das hat der Bundesgerichtshof mit den Urteilen vom 13.05.2014 zum Aktenzeichen XI ZR 170/13 und zum Aktenzeichen XI 405/12 entschieden.
Banken haben die Kreditbearbeitungsgebühren nach § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall BGB zu erstatten. Außerdem haben Banken gemäß § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen herauszugeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben – Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen XI ZR 212/10.
Falsche Widerrufsbelehrungen :
Hier eine Zusammenfassung von Urteilen, welche Klauseln unwirksam sind:
„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“
Die Aussage ist zwar richtig, sagt aber nur, bis wann die Frist nicht begonnen hat. Wann sie beginnt, können Verbraucher nicht erkennen. Das ist unzu­reichend, hat der Bundes­gerichts­hof schon mehr­fach entschieden (Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 9. Dezember 2009, Az.VIII ZR 219/08). Wirk­sam ist eine Belehrung mit der Formulierung nur, wenn sie bis aufs Wort dem zum Zeit­punkt des Vertrags­schlusses gültigen gesetzlichen Muster entspricht.
„Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen diese Belehrung ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor uns die von Ihnen unter­schriebene Ausfertigung des Darlehens­vertrages zugegangen ist.“
Kreditnehmer können den Beginn der Widerrufs­frist anhand dieser Belehrung nicht ermitteln. Wann die unter­schriebene Ausfertigung des Darlehens­vertrages bei der Bank eingeht, können sie nämlich nicht wissen (Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 24. März 2009, Az. XI ZR 456/07).
„Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehens­nehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertrags­urkunde, der schriftliche Darlehens­antrag oder eine Abschrift der Vertrags­urkunde oder des Darlehens­antrages zur Verfügung gestellt wurde.“
Die Formulierung, die Widerrufs­frist beginne „einen Tag“ nach Mitteilung „dieser“ Belehrung und Über­mitt­lung einer Vertrags­urkunde, ist miss­verständlich. Sie erweckt den Eindruck, die Frist laufe bereits mit der Über­mitt­lung des Vertrags­antrags der Bank, der die Widerrufs­belehrung enthält – unabhängig von der Annahme des Angebots (Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 10. März 2009, Az. XI ZR 33/08).
„Im Falle des Widerrufs müssen Sie die erhaltene Sache zurück- und gezogene Nutzungen heraus­geben. Ferner haben Sie Wert­ersatz zu leisten, soweit die Rück­gewähr (…) nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist (…).“
Die Widerrufs­belehrung darf nicht nur über die Pflichten des Verbrauchers im Falle eines Widerrufs informieren, sondern muss auch seine Rechte umfassen (Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 12. April 2007, Az. VII ZR 122/06).
Zwei unterschiedlich formulierte Belehrungen, eine mit Hinweis auf Rechts­folgen, eine ohne.
Das ist für Verbraucher unver­ständlich und ein Verstoß gegen das Deutlich­keits­gebot (Ober­landes­gericht Hamm, Urteil vom 24. Mai 2012, Az. I-4 U 48/12
Beispiele für falsche Belehrungen :
BW Bank, Kredit­vertrag vom 18.06.2006
Citi­bank Privatkunden AG, Kredit­vertrag vom 27.05.2003
Deutsche Bank Privat- und Geschäfts­kunden AG, Kredit­vertrag vom 28.02.2007
Deutsche Kredit­bank AG, Kredit­vertrag vom 07.02.2006
DG Hyp, Kredit­vertrag vom 16.11.2005
Gallinat Bank AG, Kredit­vertrag vom 20.03.2002
Hamburger Sparkasse, Kredit­vertrag vom 06.04.2004
Helaba Dublin Landes­bank Hessen-Thüringen Interna­tional, Kredit­vertrag vom 2.11.2004
ING-DiBa AG, Kredit­vertrag vom 16.11.2006
Landes­bank Hessen-Thüringen Girozentrale, Kredit­vertrag vom 30.11.2002
Mittel­brandenburgische Sparkasse, Kredit­vertrag vom 16.04.2008
Pensions­kasse Hoechst, Kredit­vertrag vom 04.06.2007
Sparkasse Berg­kamen-Bönen, Kredit­vertrag vom 06.11.2003
Sparkasse Essen, Darlehens­verträge vom 01.04.2009, 06.04.2009 und 25.08.2010
Sparkasse KölnBonn, Kredit­vertrag von 2005
Volks­bank Göppingen eG, Kredit­vertrag vom 05.09.2008
außergerichtlich
Aachener Bausparkasse AG, Kredit­vertrag vom 02.10.2006
Alte Leipziger Bauspar AG, Kredit­vertrag vom 18.10.2006
Ärztekammer West­falen-Lippe, Kredit­vertrag vom 07.02.2006
Apo-Bank Deutsche Apotheker- und Ärzte­bank eG, Kredit­vertrag vom 07.10.2008
Axa, Kredit­vertrag vom 18.05.2010
Axa Kranken­versicherung AG, Kredit­verträge vom 27.11.2009
AXA Lebens­versicherung AG, Kredit­vertrag vom 21.07.2009
Badenia Bausparkasse, Vertrag vom 04.09.2008
Bayerische Landes­bank, Kredit­vertrag vom 06.12.2005
BHW Bausparkasse AG, Darlehens­vertrag vom 22.08.2006
BW-Bank, Kredit­vertrag vom 11.08.2006
Commerz­bank AG, Kredit­vertrag vom 01.08.2006
DBV Winterthur Lebens­versicherung AG, Kredit­vertrag vom 30.07.2009
Debeka Bausparkasse AG, Darlehens­vertrag vom 04.10.2005
Deutsche Bank Privat- und Geschäfts­kunden AG, Kredit­vertrag vom 17.06.2009
DEVK, Forward-Darlehen vom 08.04.2010
DKB Deutsche Kredit­bank AG, Darlehens­vertrag vom 23.03.2005
DSL Bank, Darlehens­vertrag vom 21.04.2004
Frank­furter Volks­bank, Kredit­vertrag vom 23.11.2005
Iduna Vereinigte Lebens­versicherung e.G., Kredit­vertrag vom 25.09.2008
ING-DiBa AG, Kredit­vertrag vom 21.05.2004
Landes­sparkasse zu Oldenburg, Kredit­vertrag vom 06.08.2008
LBS Nord­deutsche Landes­bausparkasse Berlin, Darlehens­vertrag vom 21.07.2006
Märkische Bank eG, Kredit­vertrag vom 25.04.2008
Münchener Hypotheken­bank eG, Kredit­vertrag vom 29.11.2005
PSD Bank Köln eG, Darlehens­verträge vom 22. und 30.5.2008
Raiff­eisen­bank Ober­ursel e. G., Kredit­vertrag vom 22.09.2008
SKG Bank AG, Kredit­vertrag vom 13.03.2008
Sparda Bank Baden-Württem­berg eG, Kredit­vertrag vom 29.08.2008
SparDa Bank Hamburg, Vertrag vom 11.09.2003
SparDa Bank Hannover e. G., Kredit­vertrag vom 16.06.2007
Sparda-Bank Südwest, Forward-Darlehen vom 15.06.2010
Sparkasse Bremen, Kredit­vertrag vom 27.08.2008
Sparkasse Emsland, Kredit­vertrag vom 04.07.2005
Sparkasse KölnBonn, Kredit­vertrag vom 16.03.2007
Sparkasse Lüdenscheid, Kredit­vertrag vom 12.09.2006
Sparkasse Mittel­holstein AG, Darlehens­vertrag vom 24.03.2005
Sparkasse Südholstein, Kredit­vertrag vom 27.06.2008
Sparkasse Ulm, Kredit­vertrag vom 23.12.2008
Sparkasse Vorderpfalz, Kredit­vertrag vom 22.04.2008
Stadt­sparkasse Wuppertal, Kredit­vertrag vom 10.11.2003
Swiss Life AG, Kredit­vertrag vom 28.08.2012
Targo­bank AG & Co. KGaA, Kredit­vertrag vom 11.09.2008
Umwelt­bank AG, Forward-Darlehen vom 29.11.2010
Victoria Lebens­versicherung AG, Kredit­vertrag vom 12.02.2004
Volks­bank Bühl e. G., Kredit­vertrag vom 19.02.2008
Volks­bank Chemnitz eG, Verträge vom 30.10.2006
Volks­bank Darm­stadt-Südhessen e. G., Kredit­vertrag vom 28.10.2009
Volks­bank Dreieich, Kredit­vertrag vom 19.05.2011
Volks­bank Elms­horn, Kredit­vertrag vom 15.06.2007
Volks­bank Main-Taunus e. G., Kredit­vertrag vom 05.10.2006
Volks­bank Münster e. G., Kredit­vertrag vom 28.01.2008
Volks­bank Wilferdingen-Keltern eG, Kredit­vertrag vom 21.01.2008
VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden e. G., Kredit­vertrag vom 14.02.2008
VR-Bank Passau e. G., Kredit­vertrag vom 26.08.2008
VR-Bank West­pfalz e. G., Kredit­vertrag vom 14.11.2005
West­deutsche Immobilien­bank AG, Darlehens­verträge vom 23.11.2005
Zurich Deutscher Herold Lebens­versicherung AG, Kredit­vertrag vom 05.01.2007